Am 24. November 2021 hat das Bundeskabinett beschlossen – nach zuvor erfolgter Ressortabstimmung zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium – die derzeit laufenden Corona Wirtschaftshilfen nochmals bis Ende März 2022 zu verlängern.
Dies gilt sowohl für das Kurzarbeitergeld als auch die laufenden Überbrückungshilfen.
Eine umfangreiche Zusammenstellung aller Förderinstrumente finden Sie hier.